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08.12.2021

Erklärungsfrist abgelaufen: Tarifabschluss tritt wie geplant zum 1.1.2022 in Kraft

Da keine Vertragspartei während der Erklärungsfrist widersprochen hat, wird der Tarifabschluss rechtlich wirksam und tritt wie vereinbart zum kommenden Jahr in Kraft.

Mitgliedsbetriebe des FEHR erhalten in den nächsten Wochen das neue Sonderheft, in dem alle Tarifverträge abgedruckt sind.

Außerdem können Sie ab sofort sowohl den Tarifvertrag als auch das Sonderheft im Downloadcenter (Login erforderlich) herunterladen.

Im Themenbereich Tarif können Sie sich nach Login über den Abschluss informieren.

Ansprechpartner

Betriebswirtschaft / Betriebsberatung
Matthias Schauer

06122 53476-40

06122 53476-10

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